Das interne Informationssystem von BALUDA ASESORES, S.L. ist der Kanal zur vertraulichen und effektiven Kommunikation aller Informationen über unregelmäßige Handlungen, die von BALUDA ASESORES, S.L. oder dessen Mitarbeitern begangen wurden, welche im Rahmen einer Beschäftigungs- oder beruflichen Beziehung zu unserer Organisation gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2/2023 bekannt geworden sind. vom 20. Februar.
Die Organisation hat ein internes Informationssystem über folgende Kanäle eingerichtet:
Schriftlich:
Per E-Mail: comunicaciones@baluda.net
Per Post, adressiert an den Leiter des Internen Informationssystems der Organisation BALUDA ASESORES, S.L. in C/C/ RAMBLA 4, LOCAL 11 – SON VERI NOU, C.P.:07609, LLUCMAJOR, BALEARES
Verbal:
Auf Wunsch des Informanten können die Informationen auch durch ein persönliches Treffen mit dem Systemmanager innerhalb einer maximalen Frist von sieben Tagen nach Einreichung der Anfrage übermittelt werden.
– Neben diesen Kanälen können Kommunikationen an die externen Informationskanäle der zuständigen Behörden eingereicht werden; Unabhängige Behörde zum Schutz von Whistleblower per E-Mail: canal.externo@proteccioninformante.es.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Website: https://www.proteccioninformante.gob.es/.
– Sobald die Beschwerde eingegangen ist, übermittelt die für das interne Informationssystem zuständige Person dem Beschwerdeführer innerhalb von weniger als 7 Tagen die Bestätigung des Empfangs an den Beschwerdeführer, bei nominalen Beschwerden. In jedem Fall wird der Beschwerdeführer über die Rechte und Pflichten informiert, die durch die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten festgelegt sind.
– Die für das interne Informationssystem zuständige Person wird einen begründeten Bericht erstellen, der die eingereichte Mitteilung bestätigt oder ablehnt und in jedem Fall die getroffene Entscheidung rechtfertigt. Der Bericht wird dem Informanten und der betroffenen Person innerhalb einer maximalen Frist von 3 Monaten ab Ablauf der sieben Tage nach der Mitteilung gemeldet, außer in Fällen besonderer Komplexität, die eine Verlängerung der Frist erfordern; in diesem Fall kann er auf maximal weitere drei weitere Monate verlängert werden.
– Während der Bearbeitung der Beschwerde kann die Kommunikation und der Kontakt mit dem Informanten/Beschwerdeführer aufrechterhalten und, falls erforderlich, zusätzliche Informationen vom Informanten angefordert werden.
-Es ist garantiert, dass die von der Information oder Beschwerde betroffene Person sowohl darüber als auch über die prägnant dargelegten Fakten informiert ist. Darüber hinaus werden Sie über Ihr Recht informiert, schriftliche Anschuldigungen einzureichen, sowie über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Diese Informationen können jedoch während des Anhörungsverfahrens bereitgestellt werden, wenn davon ausgeht, dass eine vorherige Regelung die Verschleierung, Vernichtung oder Veränderung von Beweismitteln erleichtern könnte.
– Die für das Interne Informationssystem/Whistleblower-Kanal verantwortliche Person garantiert die Vertraulichkeit für alle, die das Interne Informationssystem/Whistleblowing-Kanal nutzen. Darüber hinaus garantiert sie Vertraulichkeit, wenn die Kommunikation über andere als die etablierten Meldekanäle oder an Mitarbeiter gesendet wird, die nicht für die Verarbeitung verantwortlich sind.
– Während der Bearbeitung der Akte haben die von der Mitteilung Betroffenen Anspruch auf Unschuldsvermutung, Verteidigungsrecht und Zugriffsrecht auf die Akte sowie denselben Schutz für Informanten, die Wahrung ihrer Identität und die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Tatsachen und Daten des Verfahrens.
– Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich aus der Anwendung dieses Verfahrens ergeben, wird durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 im Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Sicherung digitaler Rechte im Organgesetz 7/2021 geregelt, vom 26. Mai zum Schutz personenbezogener Daten, die zum Zweck der Verhinderung, Aufklärung, Untersuchung und Strafverfolgung von Straftaten sowie zur Durchsetzung strafrechtlicher Sanktionen verarbeitet werden.
– Die für das interne Informationssystem/Beschwerdekanal zuständige Person leitet die Informationen umgehend an die Staatsanwaltschaft weiter, wenn die Tatsachen eine Straftat darstellen könnten, oder an die Europäische Staatsanwaltschaft, falls die Tatsachen die finanziellen Interessen der Europäischen Union betreffen.
– Die Organisation garantiert das Vermeiden von Vergeltungsmaßnahmen gegen jeden, der sie auf ein mögliches illegales Verhalten aufmerksam macht, einen Regelverstoß gemeldet hat oder an deren Untersuchung mitwirkt oder bei deren Lösung hilft.
– Personen, die Straftaten gemäß Art. 2 des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar melden oder offenlegen, sowie Handlungen oder Unterlassungen, die eine schwere oder sehr schwere strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Straftat darstellen können, haben Anspruch auf Schutzmaßnahmen, sofern die in Artikel 35 der genannten Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Die Schutzmaßnahmen sind in Artikel 38 des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar festgelegt.
– Die Beschwerde oder Informationen werden gemäß der Richtlinie zur Archivierung und Bewahrung von Dokumenten in den Büros der Organisation aufbewahrt.
-Die Organisation hat ein Protokoll aller eingegangenen Beschwerden. Beschwerden werden nur für den Zeitraum, der für die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar erforderlich und verhältnismäßig ist, das den Schutz von Personen regelt, die regulatorische und anti-korruptionsbezogene Verstöße melden, und gemäß den Bestimmungen von Artikel 24 und anderen anwendbaren Artikeln des Organischen Gesetzes 3/2018 regelt. vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte.
